Die Fertigstellung von Bauten ist lt. Salzburger Bautechnikgesetz bei der Behörde
    anzuzeigen. Ihr Rauchfangkehrer erstellt für sie den Befund über die Abgasanlagen in
    ihrem Haus. Dabei wird die gesamte Feuerungsanlage (Feuerstätte, Verbindungsstück,
    und Rauch- bzw. Abgasfang) aufgenommen.
    Rauch- und Abgasfänge werden nach ÖNORM B-8201 auf Betriebsdichtheit geprüft und
    deren Eignung für die jeweiligen Feuerstätten und Brennstoffe festgestellt. Außerdem
    werden etwaige Mängel frühzeitig aufgezeigt und Folgeschäden somit vermieden.

    Ihr Rauchfangkehrer arbeitet mit Überprüfungsgeräten am letzten Stand der Technik,
    um ihnen bestmögliche Sicherheit zu bieten.

    Nach Beendigung der Arbeiten erhalten sie einen Befund, in dem alle Mängel festgehalten
    werden und wenn nötig, Verbesserungsvorschläge oder Sanierungsmaßnahmen aufgezählt
    werden.


                        Der Rauchfangkehrer immer um Ihre Sicherheit bemüht!