Die Fertigstellung von Bauten ist lt. Salzburger Bautechnikgesetz bei der
Behörde
anzuzeigen. Ihr Rauchfangkehrer erstellt für sie den Befund
über die Abgasanlagen in
ihrem Haus. Dabei wird die gesamte Feuerungsanlage
(Feuerstätte, Verbindungsstück,
und Rauch- bzw. Abgasfang) aufgenommen.
Rauch- und Abgasfänge werden nach ÖNORM B-8201 auf
Betriebsdichtheit geprüft und
deren Eignung für die jeweiligen Feuerstätten und Brennstoffe
festgestellt. Außerdem
werden etwaige Mängel frühzeitig aufgezeigt und Folgeschäden
somit vermieden.
Ihr Rauchfangkehrer arbeitet mit Überprüfungsgeräten am
letzten Stand der Technik,
um ihnen bestmögliche Sicherheit zu bieten.
Nach Beendigung der Arbeiten erhalten sie einen Befund, in
dem alle Mängel festgehalten
werden und wenn nötig, Verbesserungsvorschläge oder
Sanierungsmaßnahmen aufgezählt
werden.
Der Rauchfangkehrer immer um Ihre Sicherheit bemüht!
